Gesellschaftsrecht
Beratung in diesem Rechtsgebiet erfordert neben unerlässlicher Fachkunde viel Erfahrung. Grob skizziert erstreckt sie sich von der Gründung eines Unternehmens, über Strukturmaßnahmen, Veränderungen im Gesellschafterkreis bis zur Übergabe an den Rechtsnachfolger.
Das Gesellschaftsrecht kennt moderne dynamische Erscheinungsformen (Startup) oder ist klassisch (Beratung von Familienunternehmen). Stets ist es ganzheitlich zu erfassen (vernetzt vor allem mit Bilanz-, Steuer- sowie Erb- und Familienrecht). Immer müssen auch Randbereiche (wie Kartellrecht) im Blick behalten werden.
Unsere Tätigkeitsbereiche sind insbesondere:
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Stiftungssatzungen
- Unternehmensverträge (vor allem stille Beteiligungen sowie Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge)
- Kapitalerhöhungen, Umstrukturierungen und Umwandlungen
- Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen
- Gesellschafter-, Aktionärs- und Pool-Vereinbarungen
- Gesellschafterauseinandersetzungen
- Beratung von Aufsichtsrat, Beirat und Gesellschafterausschuss
- Beratung von Familienunternehmen
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Gestaltung und Beendigung von Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträgen
- Erwerb und Veräußerung von Unternehmen einschließlich LoI, Due Diligence und Transaktion
- Restrukturierung und Rekapitalisierung von Unternehmen
- Unternehmensnachfolge