Schuldrechtsreform zum 01.01.2022
Zum 01.01.2022 ist nicht weniger als die größte Schuldrechtsreform seit 20 Jahren in Kraft getreten. In Umsetzung zweier europäischer Richtlinien (sog. Warenkaufrichtlinie und Digitalrichtlinie) hat der Deutsche Bundestag am 25.06.2021 zwei Gesetze beschlossen, mit denen umfangreiche Änderungen des Kaufrechts und des allgemeinen Schuldrechts eingeführt wurden. Dies wird erhebliche Auswirkungen auf die tägliche Praxis haben.
So wurden beispielsweise der Sachmangelbegriff neu definiert, neue Regelungen für die Rückgabe und Rückgewähr von Waren eingeführt, eine neue Sachkategorie der „Ware mit digitalen Elementen“ mit Aktualisierungspflicht ebenso eingeführt wie ein neuer Vertrag über digitale Produkte und besondere Anforderungen an negative Beschaffenheitsvereinbarungen im Verbrauchsgüterkauf, dort außerdem auch Sonderbestimmungen für Rücktritt, Minderung und Schadensersatz und allgemein eine Verlängerung der Beweislastumkehr.
Über die sich daraus für den Handel ergebenden Änderungen haben die Rechtsanwälte Schäfer, Dr. Lennartz und Heitmeier am 02.02.2022 in einem Online-Seminar der Industrie- und Handelskammer Aachen referiert.
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