Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht bildet in den meisten Fällen die rechtliche Grundlage für die Rechtsbeziehungen der natürlichen und juristischen Personen. Es unterliegt fortwährendem Wandel.
Unsere Beratungstätigkeit deckt alle unternehmerisch relevanten Bereiche des Zivilrechts ab.
Juristische Präzision und ein umfassendes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge ergeben seit jeher eine für unsere Mandanten gewinnbringende Kombination.
Tätigkeitsbereiche aus dem allgemeinen Zivilrecht sind:
- Begründung, Störung und Beendigung von Schuldverhältnissen
- Kaufrecht und Leasing
- Darlehensrecht
- Mietrecht
- Reiserecht
- Dienstvertragsrecht
- Werkvertragsrecht
- Bereicherungsrecht
- Schadenersatzrecht
- Sachenrecht
- Dingliche Sicherungsrechte
- Zwangsvollstreckungsrecht