Informationstechnologie- und Datenschutzrecht
Eine funktionierende IT-Infrastruktur ist unerlässlich für jedes Unternehmen. Die Implementierung von Hard- und Softwarelösungen stellt nicht nur in technischer, sondern auch in rechtlicher Hinsicht eine komplexe Aufgabe dar. Daneben ist der Fokus nicht nur auf die Beachtung datenschutzrechtlicher Standards, sondern gleichermaßen auch auf den Schutz eigener Geschäftsgeheimnisse zu legen.
Wir beraten insbesondere zu folgenden Themen:
- Softwarerecht
- Software-Urheberrecht
- Künstliche Intelligenz
- Recht der Informationstechnologie
- Domains
- Internetrecht
- E-Commerce
- Datenschutz-Compliance im Unternehmen
- Schutz von Informationen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz
- Vertraulichkeitsvereinbarungen / NDAs und Lizenzverträge