Immobilienrecht
Das Immobilienrecht ergänzt das Baurecht. Während das Baurecht in erster Linie die Errichtung eines Bauwerks betrifft, umfasst das Immobilienrecht alle sonstigen Vertragsgestaltungen und Rechtsfragen im Zusammenhang mit Erwerb, Finanzierung und Nutzung einer Immobilie.
Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören:
- Projektentwicklung
- Gestaltung und Prüfung notarieller Kauf- und Schenkungsverträge
- Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
- Nachbarrecht
- Erbbaurecht
- Bauträgerrecht
- Nießbrauch
- Dienstbarkeiten
- Sicherungsrechte
- Facility Management
- Kunst am Bau