Erbrecht
Gerade Unternehmer und vermögende Privatpersonen wollen bei großen Nachlässen keine Kompromisse machen. Das Erbrecht stellt ein umfangreiches Instrumentarium zur Nachfolgeplanung und bei komplexen Erbstreitigkeiten zur Verfügung.
Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Nachfolgegestaltung für Unternehmerfamilien und Privatpersonen
- Gründung von Familiengesellschaften (sog. Familienpool) zur optimalen Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge
- Erbauseinandersetzung
- Pflichtteilsrecht
- Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen