Berufung und Revision
Die Überprüfung gerichtlicher Urteile findet im Wege der Berufung und der Revision vor übergeordneten Gerichten statt. Diese Rechtsmittelverfahren unterliegen besonderen Verfahrensregeln, um sicherzustellen, dass tatsächlich lediglich das Urteil kontrolliert und nicht stattdessen das Verfahren wiederholt wird.
Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehört die Durchführung von
- Berufungsverfahren gegen Urteile der Amts- und Landgerichte
- Berufungsverfahren gegen Urteile der Arbeitsgerichte
- Revisionsverfahren gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte