28. Juli 2026

ASIN und UWG (OLG Köln, Beschluss vom 18.05.2026 – 6 W 30/26)

Kundenbewertungen sind auf Plattformen wie Amazon ein erheblicher Verkaufsfaktor. Umso entscheidender ist die Frage, ob ein Händler Bewertungen für ein neues Produkt weiter nutzen darf, die unter derselben ASIN (Amazon Standard Identification Number) für ein früheres, in einem wesentlichen Bestandteil abweichendes, Produkt abgegeben wurden.

Das OLG Köln hat nun entschieden, dass eine solche Bewerbung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG irreführend sein kann. Das Gericht stellte klar, dass Kundenbewertungen für Verbraucher ein wesentliches Entscheidungskriterium sind. Werden nach einer erheblichen Produktänderung (hier: Änderung eines wesentlichen Bestandteils einer Balkon-Solaranlage) weiterhin die Bewertungen des ursprünglichen Produkts genutzt, entsteht beim Verbraucher der unzutreffende Eindruck, die Rezensionen beträfen das aktuell angebotene Produkt. Hierdurch könne die Kaufentscheidung beeinflusst werden. Solche Handlungen stellen daher eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung dar.

Für Händler bedeutet das: Wird ein geändertes Produkt unter derselben ASIN fortgeführt wie das ursprüngliche Angebot, obwohl sich wesentliche Bestandteile geändert haben, besteht ein erhebliches lauterkeitsrechtliches, wettbewerbsrechtliches Risiko. Das gilt insbesondere dann, wenn die bisherigen Bewertungen weiter zur Absatzförderung genutzt werden. Die Entscheidung verdeutlicht: Rezensionen sind nicht nur ein Plattform- oder Compliance-Thema, sondern können unmittelbar wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche auslösen.